Öffentlich-rechtliche Definition von Killerspielen

Bei YouTube gibt es ein nettes Video, das aufdeckt, wie intensiv sich die öffentlich-rechtlichen Sender mit Killerspielen auseinandersetzen. Verschiedene Spiele werden durcheinander geworfen, sowohl zeitlich als auch inhaltlich – das ist ja noch verständlich, auch ich kann, da ich sowas nicht spiele, nicht komplett alles auseinanderhalten, weiß aber, dass World of Warcraft sich dann doch dezent von CounterStrike unterscheidet -, ebenso werden absurdeste Behauptungen von Moderatoren und Talkgästen aufgedeckt und richtig gestellt. Für die zwar nicht mehr so aktuelle, aber doch nie abgeebbte Diskussion um Verbote ist das Video ein gutes Zeichen dafür, dass sich das Verbot schon wegen mangelnder Information besser nicht durchsetzen sollte. Etwas zu verbieten, das man nicht genau kennt, erinnert mich irgendwie an die Vorratsdatenspeicherung, wo sich die Verantwortlichen auch keine Gedanken über den Datenumfang, der da unnötig und niemals abgefragt auf Festplatten lagert, und den Aufwand bei dann möglicherweise doch erfolgenden Auswertungen gemacht haben.

4 Gedanken zu „Öffentlich-rechtliche Definition von Killerspielen“

  1. Kurzer Nachtrag: Es ist erschreckend, dass sich sogar schon die öffentlich-rechtlichen Sender Szenen so zusammenschneiden, dass ein bestimmter Eindruck beim Zuschauer erzeugt wird, der nicht der Wahrheit entspricht. Journalistisch halte ich dies für höchst fragwürdig…

  2. Also in etwas so herrlich recherchiert wie die Grundlagen zum Verbot von „Hackertools“, welcher jeder Admin (meist sinnvoll) einsetzt, braucht und nicht missen kann.

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