Vergewaltigung führt zu Strafe – für das Opfer

Manchmal ist es echt unglaublich, was man im weltweiten Netz so findet. Spiegel Online, bislang schon immer gut bekannt für einwandfreie Berichterstattungen, berichtet von einem interessanten Gerichtsverfahren in Saudi-Arabien. Im März letzten Jahres habe eine damals 18 Jahre alte Frau mit einem ehemaligen Schulfreund im Auto gesessen, als noch zwei weitere (männliche) Freunde des Schulfreunds zustiegen. Zu viert ging es in ein abgelegenes Gebiet, wo drei Fremde die Frau und ihren Schulfreund vergewaltigten. Dass diese Täter bestraft werden, sieht sogar das saudi-arabische Rechtssystem vor. Aber auch die Frau kommt nicht ungeschoren davon: Sie stieg zu einem Mann ins Auto, mit dem sie nicht verheiratet ist – das gehört schon mal bestraft. Schließlich war sie, laut den Vergewaltigern, auch unzüchtig angezogen.

Es kommt noch besser: Ihr Anwalt, der gegen diese Strafe Berufung einlegte, wurde vom Verfahren ausgeschlossen, im gleichen Zug wurde die Strafe auf 200 Peitschenhiebe erhöht. Genial: Dass Vergewaltiger auch noch für eine Bestrafung des Opfers sorgen können, halte ich schon für verrückt genug. Aber dann noch die Nutzung eines Grundprinzips jeglicher Rechtsprechung unter erneute Strafe zu stellen, grenzt an größte Absurdität.

Aber dieser Tage gibt es weltweit ja eh nur verwunderliche Beispiele für Rechtsprechungen: Einerseits wird eine Lehrerin verleumdet, sie missbrauche den Name Mohammeds – es drohen Peitschenhiebe und eine Haftstrafe bis zu sechs Monaten, weil sie einen Teddy Mohammed nannte, so wie es die Mehrheit ihrer Grundschüler an einer englischen Privatschule in Khartum, Hauptstadt des Sudan, forderte -, in der Türkei liegt nach Monaten im Gefängnis endlich eine Zeugenaussage gegen den Inhaftierten vor, und in Großbritannien steht Privatsphäre durch Verschlüsslung unter Haftstrafe – wer dort in einem Strafverfahren das Passwort der verschlüsselten Festplatte seines beschlagnahmten Computers nicht nennen will, riskiert fünf Jahre hinter Gittern.

Und die (vermeintlich) freien Medien machen mit. So kam kurz nach dem Veröffentlichen dieses Beitrags die Meldung rein, dass YouTube den Zugang eines kritischen Bloggers gesperrt hat. Dieser hatte über mangelnde Menschenrechte in seinem Heimatland Ägypten berichtet.

Bald ist es soweit, dann wird sogar das Denken bestraft, wenns nicht der Meinung anderer entspricht…

Nachtrag von 16:45: Spiegel online berichtet nun, ein siebenjähriger Schüler aus der Klasse der angeklagten Lehrerin habe Partei für sie ergriffen, laut Seitentitel gar „die Schuld auf sich genommen“. Der Schüler heiße selbst Mohammed und habe so auch dem Bären den Namen geben wollen. Hoffen wir, dass die dortigen Behörden und Ankläger nicht auf schlechte Ideen kommen. Die Schule bleibe aus Angst vor fanatischen Angriffen bis Ende Januar geschlossen.

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